Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen ist geplant und findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Es ist davon auszugehen, dass die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar ist. Inhalte dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind daher eventuell nicht zutreffend.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei (Unvereinbarkeit mit BITV 2.0):
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt. [Es handelt sich hierbei um eine vorläufige Erklärung. Nach Durchführung des Barrierefreiheitstests wird die Erklärung zur Barrierefreiheit entsprechend aktualisiert.]
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Service Desk Zoll
Telefon: 0800 8007-5452
(Montag bis Freitag 07:00 - 18:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen)
Fax: +49 22899 680-187584
E-Mail: servicedesk@zoll.bund.de
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Die wesentlichen Inhalte der Barrierefreiheitserklärung können Sie auch in Gebärdensprache oder leichter Sprache ansehen.
Hier finden Sie die Barrierefreiheitserklärung in:
Gebärdensprache [Hier folgt eine Zulieferung der Übersetzung zu einem späteren Zeitpunkt.]
leichter Sprache [Hier folgt eine Zulieferung der Übersetzung zu einem späteren Zeitpunkt.]